
Energieausweis: Informationen für Eigentümer, Verkäufer und Käufer einer Wohnimmobilie
Der Energieausweis ist ein energetischer Pass für Ihr Wohngebäude und dokumentiert den energetischen IST-Zustand. Er vermittelt durch verschiedene Angaben einen Überblick von der Energieeffizienz eines Hauses. Zu dem Dokument gehören auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in den meisten Fällen Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes.
Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf. Handelt es sich um ein reines Wohngebäude, wird ein Energieausweis für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung. In Gebäuden, in denen es sowohl Wohnungen als auch Räume für andere Nutzungen gibt, gilt der Energieausweis nur für den Wohnbereich. Der Ausweis muss den Vorgaben des geltenden GEG entsprechen.
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Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie uns jederzeit unter der Rufnummer: +49(0)6235 455 355 2.
Wie viel kostet ein Energieausweis?
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
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Rechtsgültiger Energieausweis nach der aktuellen EnEV
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PDF-Vorschau Ihres Energieausweises
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Abbildung des Gebäudes im Energieausweis möglich – Einfach Foto hochladen
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Inklusive Registrierung des Energieausweises beim DIBt
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Inklusive Auflistung Verbesserungsmaßnahmen im Energieausweis auf Seite 4
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Inklusive telefonischem Support bei Fragen
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Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
- Für Immobilienverkäufer und neue Immobilienvermieter ist ein Energieausweis Pflicht. Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
- Schon in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden.
- Mit dem Dokument sollen Kauf- und Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen. Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.
- Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.
- Neubauten benötigen grundsätzlich einen Bedarfsausweis
- Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und – falls vorhanden – für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen. Diese Bedarfe werden in einem Ausweis für ein Nichtwohngebäude einzeln aufgelistet.
Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.
Welche Energieausweise gibt es?
Der Verbrauchsausweis
Für den Verbrauchsausweis müssen auch die Adresse und die Nutzfläche, vor allem aber die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Längere Leerstände während dieser Zeit sollten berücksichtigt werden. Wichtig ist zudem, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist, oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird. Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.
Die Datenerhebung ist in der Regel wesentlich einfacher und weniger fehleranfällig. Deshalb ist der Verbrauchsausweis auch oft die günstigere Variante. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis sind die Ergebniss stark vom Heiz-und Lüftungsverhalten der Nutzer abhängig und deshalb weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis.
Es kann sein, dass es nicht möglich ist einen Verbrauchsausweis zu erstellen. Beispielsweise wenn dezentral über Etagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.
Der Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche), den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt. Damit sind die Ergebnisse unabhängig vom Heizverhalten des Nutzers und sofern die Daten korrekt erhoben wurden, sehr aussagekräftig.
Was sagen die Energieeffizienzklassen aus?
Eine realistische Einordnung der Immobilien in Energieeffizienzklassen ist erst ab 2014 möglich. Bei älteren Ausweisen fehlen die Farbskalen oder es liegen völlig andere Höchstwerte zu Grunde, die mittlerweile überholt sind.
Welche Energiekosten entstehen in den unterschiedlichen Energieklassen?
Wichtig ist zu beachten, dass es immer auf das individuelle Heiz- und Lüftungsverhalten des Nutzers ankommt und die Lage einer Wohnung in einem Gebäude wesentliche Kostenunterschiede verursachen kann. Liegt die Wohnung beispielsweise zwischen 2 anderen Wohnungen, wird deutlich weniger geheizt werden müssen, als wenn die Wohnung von mehreren Außenwänden umgeben ist. Um eine ungefähre Einteilung von Energieeffizienzklassen in Kosten vornehmen zu können, ist die folgende Tabelle hilfreich:
A + |
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
A+ | Unter 30 kWh/(m²a) |
A | 30 bis unter 50 kWh/(m²a) |
B | 50 bis unter 75 kWh/(m²a) |
C | 75 bis unter 100 kWh/(m²a) |
D | 100 bis unter 130 kWh/(m²a) |
E | 130 bis unter 160 kWh/(m²a) |
F | 160 bis unter 200 kWh/(m²a) |
G | 200 bis unter 250 kWh/(m²a) |
H | über 250 kWh/(m²a) |
A+ | etwa 3 Euro |
A | 8 Euro |
B | 13 Euro |
C | 18 Euro |
D | 24 Euro |
E | 30 Euro |
F | 37 Euro |
G | 47 Euro |
H | 60 Euro und mehr |
* Ist bei einem vor dem 1. Mai 2014 erstellten Energieausweis der Warmwasserverbrauch nicht enthalten, muss der auf dem Ausweis genannte Energieverbrauchskennwert um eine Pauschale von 20,0 kWh/m?a erhöht werden.
** Die berechneten Energiekosten sind Durchschnittswerte, inklusive Mehrwertsteuer, die je nach Lage der Wohnung und individuellem Verbrauch stark abweichen können. Der Unterschied zwischen der Wohnfläche und der Nutzfläche, auf die sich der Energieausweis bezieht, ist rechnerisch berücksichtigt worden. Angenommener Energiepreis: 13 ct je Kilowattstunde
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Wie hoch dürfen die Verbräuche in den einzelnen Energieeffizienzklassen sein?
Nach der aktuellen Einstufung braucht ein Neubau, je nach Gebäudegröße, typischerweise 30 bis 40 kWh/(m2a) und liegt damit in der Energieeffizienzklasse A. Der Durchschnitt der Wohngebäude in Deutschland hat einen Bedarf von rund 150 kWh/(m2a) und befindet sich in Klasse E. Dagegen wird der typische Endenergiebedarf von unsanierten Einfamilienhäusern mit über 200 kWh/(m2a) abgeschätzt und diese rangieren damit weit hinten in der Skala, in Klasse G oder H. Am besten betrachtet man den ohnehin wichtigsten Wert, den so genannten Endenergiebedarf des Gebäudes. Hier findet sich eine konkrete Zahl und dieser Wert ist auch in den älteren Energieausweisen vergleichbar.
Je niedriger der Endenergiebedarf ist, umso energieeffizienter ist die Immobilie.
Achten Sie bereits in der Immobilienanzeige auf den Energiekennwert und die Energieeffizienzklasse. Zur Orientierung: Die Skala reicht von A+ bis H. Mehrparteienhäuser liegen durchschnittlich in Klasse E. Ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch liegt in Klasse E oder F.
Achten Sie bei der Vor-Ort-Besichtigung auf folgende baulichen Ausführungen:
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Ist die Außenhülle gedämmt, das Dach oder die oberste Geschoßdecke, wie sieht es mit der Kellerdecke aus?
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Haben die Fenster mindestens eine Wärmeschutzverglasung (2 Scheiben mit Wärmeschutzbeschichtung)?
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Welche Art der Heizung ist ausgeführt? Wird zentral oder dezentral geheizt?
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Wie wird das Wasser erwärmt? Mit Boiler oder zentral über die Heizung im Gebäude? I.d.R. ist eine zentrale Wassererwärmung kostengünstiger.
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Wo liegt die Wohnung im Gebäude? Ist sie von vielen Außenwänden oder ungeheizten Flächen umgeben?
Welche Informationen müssen in einer Immobilienanzeige stehen?
Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen. Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen.
Das sind:
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die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
-
der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
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der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
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das Gebäude-Baujahr
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die Effizienzklasse der Immobilie