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25 % steht an einer Mauer | Seniorenhaushalte

Zahl des Monats März: 25 Prozent

Geschrieben am 17. März 2022

25 Prozent aller deutschen Haushalte bewohnen ausschließlich Menschen, die 65 Jahre alt oder älter sind. Zu diesem Ergebnis kam das Statistische Bundesamt. Somit bewohnen Senioren über 65 Jahre 10,3 Millionen Haushalte in Deutschland. Mehr als die Hälfte davon (rund 58 Prozent) besitzt Wohneigentum. Die große Mehrheit der Befragten möchte auch so lang wie möglich im Eigenheim wohnen bleiben. Doch für viele bedeutet das, in einer zu großen und nicht altersgerechten Immobilie zu leben.

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Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov würde die Bereitschaft von Senioren, in eine kleinere und altersgerechte Wohnung zu ziehen, wachsen, wenn man ihnen attraktive Alternativen anbieten würde. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass dies eine sinnvolle Möglichkeit wäre, mehr Wohnraum zu schaffen, ohne zusätzliche Flächen zu verbrauchen.

Laut Statistischem Bundesamt lebten 2018 33,8 Prozent der Senioren über 65 in Ein-Personen-Haushalten, wobei der Anteil mit zunehmendem Alter steigt. Wenn der Partner stirbt, bleiben Witwe oder Witwer oft allein im gewohnten Zuhause. Dabei ist eine durchschnittliche Wohnfläche von 100 Quadratmetern für viele Hinterbliebene eine Überforderung und kaum eine altersgerechte Wohnform. Eine Wohnraum-Verkleinerung kommt dennoch für rund 25 Prozent der Studienteilnehmer nicht in Frage.

54 Prozent der Deutschen können sich dagegen einen Umzug in ein sogenanntes „Serviced Apartment“ vorstellen, wenn ihre Immobilie nicht mehr zu ihren Bedürfnissen im Alter passt. Deshalb ist es laut Immobilienexperten sinnvoll, passgenaue Wohnangebote mit zielgerichteten Hilfestellungen für umzugsbereite Senioren zu schaffen.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © KRiemer/Pixabay.com

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