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Heizung & Förderung auf den Punkt gebracht

Geschrieben am 14. Februar 2025

Ein Thema, viele Berichte und jetzt mal ganz konkret: wenn ich eine Heizungssanierung durchführen möchte – welche Förderungsmöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen?

Die Medien laufen heiß und manchmal blättern wir schon weiter, wenn es um das Heizungs- bzw. Gebäudeenergiegesetzt (GEG) geht – das Thema ist zu einem Politikum geworden und wird kontrovers diskutiert. Da ist es wichtig, mal ganz konkret zu werden und die allgemeinen Dauerschleifen anzuhalten: Wie sieht es aktuell mit den Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen aus?

Auf der Website der KfW sind nach einigen Klicks die Förderungsmöglichkeiten für Privatpersonen zu finden. Der Kauf und der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung werden mit bis zu 23.500 Euro bezuschusst. Hier geht es um Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern. Durch die Förderung soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt werden. Zu den geförderten Anlagen gehören u.a. solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Auch wird hierbei der Anschluss an das Wärmenetz, die Fachplanung und Baubegleitung sowie die akustische Fachplanung gefördert.

Ab sofort antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines bestehenden und selbstbewohnten Einfamilienhauses sind.

Ab Mai 2024 sind voraussichtlich Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Ab August 2024 sind voraussichtlich Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sind.

Die genauen Konditionen und wie der Antrag zu stellen ist, können hier nachgelesen werden: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

Ganz wichtig: vor der Beantragung muss ein Experte für Energieeffizienz mit der Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) beauftragt werden.

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